Kraftwagen, ausgenommen Kraftwagen mit mehr als 8 Fahrgastplätzen über 3500 kg zulässigen Gesamtmasse, auch mit Anhänger von max 750 kg zulässiger Gesamtmasse
Mindestalter: 21 Jahre
Voraussetzung: Klasse B
Befristung:
Klasse C wird grundsätzlich nur 5 Jahre erteilt, danach wird sie für jeweils weitere 5 Jahre nach Vorlage einer positiven Eignungsuntersuchung (Gesundheits-Check und augenärztliches Gutachten) verlängert.
Die Fahrerlaubnis der Klasse C kann mit 18 Jahren erworben werden:
a) nach erfolgter Grundqualifikation nach
§ 4 Abs. 1 BKrQK
b) für Personen während oder nach Abschluss einer Berufsausbildung nach
1. dem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf "Berufskraftfahrer oder Berufskraftfahrerin"
2. dem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf "Fachkraft im Fahrbetrieb"
oder
3. einem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf, in dem vergleichbare Fertigkeiten und Kenntnisse zum Führen von Kraftfahrzeugen auf öffentlichen Straßen vermittelt wurden.
Hinweise: Bei der Ersterteilung ist als Eignungsnachweis die Vorlage einer Gesundheitsuntersuchung und einer augenärztlichen Untersuchung erforderlich
Eingeschlossene Klassen: C1